Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.11.2003

Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.02.2004 - 16 U 141/03   

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https://dejure.org/2004,3599
OLG Celle, 17.02.2004 - 16 U 141/03 (https://dejure.org/2004,3599)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.02.2004 - 16 U 141/03 (https://dejure.org/2004,3599)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - 16 U 141/03 (https://dejure.org/2004,3599)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Werkvertrag: Zurückbehaltung des Werklohns bei Verzug des Bestellers mit der Annahme der Mängelbeseitigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    §§ 320 ff. BGB; § 320 Abs. 1 BGB; § 641 Abs. 3 BGB; § 322 Abs. 3 BGB; § 274 Abs. 2 BGB; § 756 Abs. 1 ZPO
    Annahmeverzug eines Auftraggebers mit der Mängelbeseitigung; Zahlung des (vollen) Werklohns wegen Verzugs; Einrede eines Nichterfüllten Vertrages unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben; Durchsetzung eines Werklohnanspruchs ohne Bewirkung einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahmeverzug eines Auftraggebers mit der Mängelbeseitigung; Zahlung des (vollen) Werklohns wegen Verzugs; Einrede eines Nichterfüllten Vertrages unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben; Durchsetzung eines Werklohnanspruchs ohne Bewirkung einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Werkvertrag - Mängelbeseitigung und Höhe der Nachbesserungskosten

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB §§ 320 ff.; ; BGB § 641 Abs. 3 n. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB §§ 320 ff.; BGB § 641 Abs. 3 (n.F.)
    Mängelbeseitigung Bedingung für die Zahlung des (vollen) Werklohns

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Annahmeverzug des Bestellers mit der Mängelbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigung: Dreifacher Druckzuschlag auch während des Annahmeverzugs? (IBR 2004, 242)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 328
  • BauR 2004, 884 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2004 - 16 U 141/03
    Der Bundesgerichtshof hat wegen eines fälligen Auflassungsanspruchs, dem gegenüber wegen einer Darlehensforderung ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB geltend gemacht wurde, ausgeführt, ein Annahmeverzug stehe einer Zug-um-Zug-Verurteilung nicht entgegen, sondern gäbe dem Kläger nach § 274 Abs. 2 BGB nur die Befugnis, aus dem Urteil ohne Bewirkung der eigenen Leistung die Zwangsvollstreckung zu betreiben (BGH NJW 1992, 556 = MDR 1992, 254).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 27/00

    Begründetheit des Werklohnanspruchs bei Ablehnung der Annahme der

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2004 - 16 U 141/03
    Auch in einer Entscheidung zu § 322 Abs. 2 BGB geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass der Annahmeverzug hinsichtlich der Mängelbeseitigung nur dazu führt, dass der Gläubiger seinen Anspruch ohne Bewirkung der ihm obliegenden Leistung im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen kann (BGH NJW 2002, 1262).
  • BGH, 04.04.2002 - VII ZR 252/01

    Höhe des Druckzuschlages

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2004 - 16 U 141/03
    Der Auftraggeber, der mit der Mängelbeseitigung in Annahmeverzug geraten ist, hat sein Recht, einen Druckzuschlag zu beanspruchen, unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verwirkt (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 62. Aufl., § 641, Rn. 12, u. a. mit Hinw. auf BGH NJW-RR 2002, 1025, insow.
  • OLG Köln, 12.06.1995 - 19 U 295/94

    Kauf auf Probe; Zug um zug Verurteilung bei Annahmeverzug

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2004 - 16 U 141/03
    aa) In der Rechtsprechung der Obergerichte sowie der Kommentarliteratur ist streitig, ob bei Annahmeverzug des Auftraggebers mit der Mangelbeseitigung die Geltendmachung der Einrede des nichterfüllten Vertrages unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben nicht ohnehin ausgeschlossen ist (vgl. OLG Köln BauR 1977, 275 und NJW-RR 1996, 499; Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Aufl., § 13 VOB/B, Rn. 600; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 2531, mit ausführl. Lit. u. Rspr.Nachw.; vgl. auch Siegburg BauR 1992, 419, 422 f.).
  • OLG Köln, 25.11.1975 - 15 U 43/75

    Einrede des nichterfüllten Vertrages - Inhalt des Nachbesserungsanspruches

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2004 - 16 U 141/03
    aa) In der Rechtsprechung der Obergerichte sowie der Kommentarliteratur ist streitig, ob bei Annahmeverzug des Auftraggebers mit der Mangelbeseitigung die Geltendmachung der Einrede des nichterfüllten Vertrages unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben nicht ohnehin ausgeschlossen ist (vgl. OLG Köln BauR 1977, 275 und NJW-RR 1996, 499; Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Aufl., § 13 VOB/B, Rn. 600; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 2531, mit ausführl. Lit. u. Rspr.Nachw.; vgl. auch Siegburg BauR 1992, 419, 422 f.).
  • OLG Celle, 13.07.2004 - 16 U 41/04

    Sanktionierung eines im Annahmeverzug befindlichen treuwidrig handelnden

    Insoweit ist die bisherige, vom Beklagten unter Bezug genommene Rechtsprechung des Senats (16 U 141/03) dahin zu ergänzen, dass diese dann nicht gilt, wenn die Mängel streitig sind und der Beklagte (Besteller) Feststellungen des Klägers (Auftragnehmers) zur Berechtigung der Mängelrügen, so wie hier, treuwidrig verhindert.
  • OLG Celle, 13.01.2005 - 14 U 129/03

    Zulassung eines neuen Vortrags im Berufungsverfahren im Falle einer fehlenden

    Dieser Annahmeverzug des Beklagten lässt zwar nicht das Zurückbehaltungsrecht wegen des Mängelbeseitigungsanspruches gänzlich entfallen, es reduziert sich der Höhe nach jedoch auf den einfachen Wert der erforderlichen Nachbesserungskosten (vgl. OLG Celle - 16. Zivilsenat - BauR 2004, 884 = NZBau 2004, 328 = IBR 2004, 242; OLG München BauR 2002, 1403 = IBR 2002, 361 - Revision dagegen vom BGH nicht angenommen - VII ZR 252/01 ; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 86 ff.).
  • OLG Köln, 31.01.2019 - 3 U 125/15

    Geltendmachung restlichen Werklohns auf Grundlage eines VOB -Bauvertrags

    Denn die Werklohnforderung bleibt einredebehaftet (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17.02.2004, 16 U 141/03, juris Rz. 12 ff. m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.12.2018 - 3 U 125/15
    Denn die Werklohnforderung bleibt einredebehaftet (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17.02.2004, 16 U 141/03, juris Rz. 12 ff. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.2003 - X ZR 131/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2688
BGH, 11.11.2003 - X ZR 131/01 (https://dejure.org/2003,2688)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2003 - X ZR 131/01 (https://dejure.org/2003,2688)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2003 - X ZR 131/01 (https://dejure.org/2003,2688)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen mangelhaften Umbaus einer Fernwärmeheizzentrale; Anspruch auf Zahlung des Restwerklohnes; Vorliegen einer prüfbaren Schlussrechnung; Recht zur Verweigerung der Abnahme; Überschreitung der geschuldeten maximalen Rauchgastemperatur; ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Jede Abweichung vom Leistungssoll ein Mangel? (IBR 2004, 194)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muss das Gericht einen Schaden schätzen? (IBR 2004, 238)

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 328 (Ls.)
  • BauR 2004, 851
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.10.1993 - X ZR 65/92

    Schätzung des Schadens bei feststehendem Haftungsgrund und Schadenseintritt;

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - X ZR 131/01
    Auch wenn damit der Sachverhalt nicht in vollem Umfang ausgeschöpft wird, ist vor einer vollständigen Abweisung der vom Gericht sachlich als berechtigt angesehenen Klage vielmehr zu prüfen, in welchem Umfang der vorgetragene und festzustellende Sachverhalt eine hinreichende Grundlage für eine Schätzung nach § 287 ZPO bietet (Sen.Urt. v. 12.10.1993 - X ZR 65/92, BGHR ZPO § 287 - Mindestschaden 2 m.w.N.; BGH, Urt. v. 23.10.1991 - XII ZR 144/99, NJW-RR 1992, 202).

    Eine solche Schätzung darf nur dann abgelehnt werden, wenn deren Ergebnis mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde (Sen.Urt. v. 12.10.1993 aaO).

  • BGH, 05.12.1995 - X ZR 14/93

    Zusicherung einer Eigenschaft im Werkvertragsrecht; Formularmäßiger Ausschluß von

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - X ZR 131/01
    Vielmehr genügt das ernsthafte Versprechen des Unternehmers, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft herzustellen (Sen.Urt. v. 5.12.1995 - X ZR 14/93, NJW-RR 1996, 783, 784 m.w.N.).
  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 210/84

    Raubpressungen - §§ 85, 97 UrhG; § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Vertrieb bei

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - X ZR 131/01
    Auch wenn damit der Sachverhalt nicht in vollem Umfang ausgeschöpft wird, ist vor einer vollständigen Abweisung der vom Gericht sachlich als berechtigt angesehenen Klage vielmehr zu prüfen, in welchem Umfang der vorgetragene und festzustellende Sachverhalt eine hinreichende Grundlage für eine Schätzung nach § 287 ZPO bietet (Sen.Urt. v. 12.10.1993 - X ZR 65/92, BGHR ZPO § 287 - Mindestschaden 2 m.w.N.; BGH, Urt. v. 23.10.1991 - XII ZR 144/99, NJW-RR 1992, 202).
  • BGH, 23.10.1991 - XII ZR 144/90

    Erleichterung der Beweisführung und Darlegungslast bei Anspruch auf Ersatz des

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - X ZR 131/01
    Auch wenn damit der Sachverhalt nicht in vollem Umfang ausgeschöpft wird, ist vor einer vollständigen Abweisung der vom Gericht sachlich als berechtigt angesehenen Klage vielmehr zu prüfen, in welchem Umfang der vorgetragene und festzustellende Sachverhalt eine hinreichende Grundlage für eine Schätzung nach § 287 ZPO bietet (Sen.Urt. v. 12.10.1993 - X ZR 65/92, BGHR ZPO § 287 - Mindestschaden 2 m.w.N.; BGH, Urt. v. 23.10.1991 - XII ZR 144/99, NJW-RR 1992, 202).
  • BGH, 19.11.1998 - VII ZR 371/96

    Mangel eines Industrieestrichbodens

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - X ZR 131/01
    Bei der Feststellung eines Mangels ist demnach nicht auf die prozentuale Abweichung vom Leistungssoll abzustellen, sondern vor allem auf deren Auswirkungen auf die vertraglich vorausgesetzte Nutzbarkeit (BGH, Urt. v. 19.11.1998 - VII ZR 371/96, BGHR BGB § 633 Abs. 1 - Fehler 2).
  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Insbesondere darf das Gericht die Schätzung eines Mindestschadens nur dann ablehnen, wenn es hierzu an jeglichen greifbaren Anknüpfungstatsachen mangelt (Sen.Urt. v. 12.10.1993 - X ZR 65/92, NJW 1994, 663, 664 f.; v. 1.2.2000 - X ZR 222/98, NJW-RR 2000, 1340, 1341; v. 11.11.2003 - X ZR 131/01, BGH-Rep.
  • OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 144/11

    Wirksamkeit einer Regelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der

    Dem Kläger kann auch nicht auf der Basis der Mindestschadenstheorie des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH VersR 2009, 1360 [BGH 24.06.2009 - VIII ZR 332/07] ; BGH BauR 2004, 851 [BGH 11.11.2003 - X ZR 131/01] ; BGH NJW-RR 2000, 1340 [BGH 01.02.2000 - X ZR 222/98] ) ein Erstattungsanspruch jedenfalls für die Kosten zugesprochen werden, die dem Kläger im Fall einer eigenen vorgerichtlichen Tätigkeit entstanden wären.
  • OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 146/11

    Unklare Obliegenheitsklausel

    Dem Kläger kann auch nicht auf der Basis der Mindestschadenstheorie des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH VersR 2009, 1360 ; BGH BauR 2004, 851 ; BGH NJW-RR 2000, 1340) ein Erstattungsanspruch jedenfalls für die Kosten zugesprochen werden, die dem Kläger im Fall einer eigenen vorgerichtlichen Tätigkeit entstanden wären.
  • OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 145/11

    Unklare Obliegenheitsklausel

    Dem Kläger kann auch nicht auf der Basis der Mindestschadenstheorie des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH VersR 2009, 1360 ; BGH BauR 2004, 851 ; BGH, NJW-RR 2000, 1340) ein Erstattungsanspruch jedenfalls für die Kosten zugesprochen werden, die dem Kläger im Fall einer eigenen vorgerichtlichen Tätigkeit entstanden wären.
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2011 - 23 U 90/10

    Zulässigkeit der Berufung des Streithelfers; Rechtsfolgen der Nichtbeteiligung

    Bei der Feststellung des Mangels ist demnach nicht auf die prozentuale Abweichung vom Leistungssoll abzustellen, sondern vor allem auf deren Auswirkungen auf die vertraglich vorausgesetzte Nutzbarkeit (vgl. BGH, Urt. v. 11.11.2003, X ZR 131/01, BauR 2004, 851).
  • BGH, 28.01.2009 - IV ZR 339/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    An greifbaren Anhaltspunkten für eine Schätzung des Werts der möglicherweise ersparten Aufwendungen gemäß § 287 ZPO fehlt es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2003 - X ZR 131/01 - BGH-Report 2004, 715 unter 5 b).
  • OLG Karlsruhe, 14.06.2005 - 17 U 82/04

    VOB-Vertrag: Unterschreiten der vereinbarten Einfederungstiefe bei

    Ob ein Unternehmer eine bestimmte Eigenschaft des Werks vertraglich zugesichert hat, ist durch Auslegung des Vertrags nach den §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (BGH BauR 2004, 851; NJW-RR 1996, 783).
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